Sie veranstalten Mandanten-Webinare. Wir erhöhen Ihre Teilnehmerzahl und arbeiten die Anmeldeliste danach ab, mit unserem KI-Sprach- und SMS-System.
Webinar-Teilnahme für Steuerberater ist ein fertiges System für die Anmeldeliste einer einzelnen Online-Veranstaltung: Wir schreiben jede Anmeldung an, die im Formular eingewilligt hat, rufen vor dem Termin an und lassen einen konkreten Plan formulieren, und bearbeiten danach die Teilnehmer und die No-Shows. Jeder Anruf sagt in den ersten Sekunden, dass ein KI-Assistent spricht. Der Agent informiert sachlich, bestätigt und terminiert - das Beratungsgespräch führen Berufsträger aus Ihrem Haus.
Es ist kein Erinnerungstool. Zurück bekommen Sie zwei Dinge: die Leute, die dabei waren, und ein schriftliches Protokoll, welche Frage jede angemeldete Person eigentlich beantwortet haben wollte - in ihren eigenen Worten, verwendbar für das nächste Online-Seminar und für das nächste Rundschreiben.
Warum veranstaltet ausgerechnet die Steuerberatung so viele Online-Seminare?
Weil zwei Motoren gleichzeitig laufen und keiner von beiden je stehenbleibt. Der erste ist die Fortbildungspflicht. § 57 Abs. 2a StBerG erledigt das in einem einzigen Satz - „Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich fortzubilden." - und die Kammern, Akademien und Fachverlage bespielen diese Pflicht mit einem Programm, das das ganze Jahr über läuft.
Der zweite ist das Mandanten-Webinar. Ändert sich eine Frist, eine Meldepflicht oder ein Gesetz, ist eine Online-Session an alle betroffenen Mandanten die günstigste Art, es einmal zu erklären statt hundertmal am Telefon. Dieselbe Mechanik trägt die IHK- und Weiterbildungsmaschinerie, die unabhängig davon dauerhaft Termine ausschreibt.
Beide Motoren erzeugen dasselbe Problem, und es liegt nicht vor dem Termin, sondern danach: eine Anmeldeliste, die niemand abarbeitet. Die Veranstaltung ist der günstige Teil. Das Nachfassen ist der teure.
Heißt es Webinar, Online-Seminar oder Web-Seminar?
In der Steuerberatung alles drei, und die Wahl folgt dem Absender. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern eine Reichweitenfrage: Wer nur eine Schreibweise bedient, wird von der anderen Hälfte der Zielgruppe nicht gefunden. Am auffälligsten ist, dass ausgerechnet die institutionellen Absender das Wort Webinar in der Überschrift meiden - und es in den Beschreibungstexten trotzdem benutzen.
| Schreibweise | Wer publiziert so | Was das für Ihre Auffindbarkeit heißt |
|---|---|---|
| Webinar | Der freie Markt: Kanzlei-Marketing, Softwareanbieter, Fachverlage - und die Beschreibungstexte der Kammern selbst | Die größte Suchmenge, aber auch der Begriff, den institutionelle Absender in der Überschrift vermeiden |
| Online-Seminar | Kammern und Akademien. Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt führt ihre Termine unter dieser Rubrik, und das Wort Webinar kommt dort nicht ein einziges Mal vor | Der Begriff, unter dem Ihre eigene Berufsgruppe sucht, wenn sie an Fortbildung denkt |
| Web-Seminar | Ebenfalls institutionell. Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen nennt ihre Rubrik so - schreibt in den Beschreibungen aber sehr wohl „Dieses Webinar zeigt Ihnen" | Die kleinste, aber am wenigsten umkämpfte Schreibweise. Sie fällt weg, wenn niemand daran denkt |
| Online-Workshop | Verbreitet dort, wo die Session interaktiv gedacht ist statt als Vortrag | Nützlich als Formatname, weil er genau den Rahmen beschreibt, der die Aufzeichnung schlägt |
Nachprüfbar an zwei Kammerseiten: Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt, Rubrik „Online-Seminare" und Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Rubrik „Web-Seminare". Dieselbe Berufsgruppe, zwei Schreibweisen, dieselbe Veranstaltungsform. Für das System hier ist der Unterschied ohne Bedeutung - es arbeitet mit der Anmeldeliste, nicht mit dem Namen der Veranstaltung. Für Ihre Auffindbarkeit ist er es nicht. Und noch eine Kleinigkeit mit Folgen: Webinar ist in Deutschland als Wortmarke eingetragen. Sie dürfen das Wort benutzen, aber setzen Sie nie ein Markenzeichen dahinter.
Was bringt einen Mandanten tatsächlich dazu, live dabei zu sein?
Nicht, erinnert zu werden. Gefragt zu werden. Die stärkste randomisierte Evidenz zu dieser Frage stammt aus der Wahlbeteiligungsforschung, und sie trennt die beiden Dinge sauber: Ein Anruf, der einer Person half zu klären, wann sie teilnehmen würde, wie sie sich zuschalten würde und was sie unmittelbar davor tun würde, veränderte das Verhalten. Ein Anruf, der sie lediglich ermunterte, tat es nicht.
Für die kleine Variante davon haben Veranstalter längst ein eigenes Wort: das Mikro-Commitment. Stellen Sie eine Frage, die beantwortet werden muss, und die Person verteidigt danach eine Position, die sie selbst formuliert hat, statt eine Benachrichtigung wegzuwischen. Bei einem Mandanten-Webinar lautet die nützlichste Frage nicht „Kommen Sie?", sondern „Welche Frage soll Ihnen der Termin beantworten?".
Drei Vorbehalte, die jedes Mal mit dieser Zahl mitreisen
Warum bleibt die Nachbereitung eines Mandanten-Webinars liegen?
Weil die Stunden nicht existieren - und weil es ausgerechnet die Stunden sind, aus denen das Kanzleiergebnis besteht. Das ist unser stärkstes Argument, und es braucht weder eine Benchmark noch eine Studie noch ein Kundenergebnis. Es ist eine Rechnung, die Sie mit Ihren eigenen Zahlen nachvollziehen können.
| Die Zeile | Rechenbeispiel: 500 Anmeldungen | Woher die Zahl kommt |
|---|---|---|
| Anmeldungen zu einem Termin | 500 | Rechenbeispiel, keine Benchmark - setzen Sie Ihre eigene Listengröße ein |
| Dauer eines Gesprächs, das etwas leistet | 3 bis 9 Minuten | Reine Gesprächszeit, ohne Wählen, Mailbox und Notiz |
| Reine Gesprächszeit für 500 Personen | 25 bis 75 Stunden | 500 mal 3 bis 500 mal 9 Minuten |
| Realistischer Durchlauf inklusive Wiederwahl | rund 40 bis 55 Arbeitsstunden | Gesprächszeit plus Wählen, Nichterreichte und zweite Versuche |
| Produktive Telefonstunden je Person und Tag | 6 bis 7 | Planungsannahme, keine Messung |
| Kapazität einer Person | 6 bis 8 Arbeitstage | 40 bis 55 Stunden geteilt durch 6 bis 7 Stunden am Tag |
| Ihr Fenster nach dem Termin | 72 Stunden | Solange das Thema warm ist und die Rückfragen noch offen sind |
| Was fehlt | Die Stunden, nicht der Wille | In einer Kanzlei sind genau diese Stunden zugleich die abrechenbaren |
Wir nennen hier absichtlich keinen Stundensatz und keinen Eurobetrag: Was eine Kanzleistunde wert ist, wissen Sie, und jede Zahl, die wir dafür einsetzen würden, wäre geraten. Der Punkt der Rechnung ist nicht der Preis, sondern der Engpass. Sie kaufen hier Stunden ein, die Sie sonst aus dem Tagesgeschäft herausschneiden müssten. Die Rechenwege im Detail stehen auf Nachfassanrufe nach dem Webinar.
Was bekommen Sie außer einer höheren Teilnehmerzahl?
Sie wissen, welche Frage jede einzelne angemeldete Person eigentlich beantwortet haben wollte, in ihren eigenen Worten. Weil das System fragt statt verkündet, entsteht bei jedem Online-Seminar ein Dokument: die genannten Anlässe, gruppiert, in der Sprache, die Ihre Mandanten tatsächlich benutzen.
In einer Kanzlei ist das ungewöhnlich brauchbar. Es sagt Ihnen, welches Thema das nächste Mandanten-Webinar tragen wird, welche Formulierung im Rundschreiben ankommt und wo eine Beratungsleistung nachgefragt wird, von der Sie bisher nur vermutet haben, dass sie jemanden interessiert. Es hängt weder an einem Webhook noch an einer Plattform noch an irgendeiner Quote - deshalb stellen wir es nach vorn.
Ihre Worte, nicht Ihre Kategorien
Freitext-Anlässe statt Dropdown. Was Mandanten schreiben, wenn ihnen niemand Optionen vorgibt, ist genau der Teil, den ein Anmeldeformular nie liefert.
Pro Termin, nicht pro Quartal
Das Dokument kommt mit jedem Durchlauf. Sie sehen, wie sich die Fragen zwischen zwei Online-Seminaren verschieben, statt einmal im Jahr eine Umfrage auszuwerten.
Nützlich, auch wenn niemand kommt
Ein No-Show, der Ihnen gesagt hat, warum er sich angemeldet hat, ist immer noch etwas wert. Das ist der eine Output, der eine schlechte Teilnahmewoche überlebt.
Wie läuft das ab, vom Anmeldeformular bis zur Nachbereitung?
In vier Phasen. Sie sind einzeln buchbar, und die meisten Kanzleien starten bei Phase vier, weil das die ist, für die von Hand niemand die Stunden hat.
Phase 1 - das Anmeldeformular, bevor irgendjemand kontaktiert wird
Die Einwilligung in den Kanal wird im Formular gewonnen, nicht im Anruf. Wir lesen, was Ihr Anmeldeformular tatsächlich erlaubt - welche Kanäle, zu welchem Zweck - und sagen Ihnen klar, wenn es das gewünschte Nachfassen noch nicht deckt. In Deutschland ist die vorherige ausdrückliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG der einzige Weg zu einem automatisierten Werbeanruf, weshalb dieser Schritt Teil der Leistung ist und nicht das Kleingedruckte.
Phase 2 - der SMS-Faden, direkt nach der Anmeldung
Jede Anmeldung, die eingewilligt hat, bekommt eine Nachricht, die eine Frage stellt, statt Datum und Uhrzeit zu wiederholen. Bei einem Mandanten-Webinar ist die nützlichste Frage nicht „Kommen Sie?", sondern „Welche Frage soll das Online-Seminar Ihnen beantworten?". Wir hängen an diese Etappe bewusst keine Leistungszahl.
Phase 3 - der Anruf vor dem Online-Seminar
Der Agent sagt in den ersten Sekunden, dass er ein KI-Assistent ist, und hilft der Person dann, einen konkreten Plan zu fassen: wann sie sich zuschaltet, mit welchem Gerät, wo sie sein wird, was sie unmittelbar davor tut. Diese Planfrage ist der Wirkmechanismus. Der Zeitpunkt ist einstellbar, und die Voreinstellung ist bewusst zurückhaltend statt sofortig.
Phase 4 - Teilnehmer und No-Shows nach dem Termin
Das ist die Phase, die in einer Kanzlei praktisch nie zu Ende gebracht wird, weil sie ausgerechnet die Stunden verbraucht, aus denen das Kanzleiergebnis besteht. Der Agent erreicht die Liste, fragt in eigenen Worten ab, wo jede Person steht, und terminiert die passenden auf ein Gespräch mit einem Menschen aus Ihrem Haus. Das Beratungsgespräch führen Berufsträger, nicht die KI.
Der übergeordnete Rahmen mit allen Zahlen und Grenzen steht auf KI für Webinar-Teilnahme. Die Rechnung hinter Phase vier steht auf Nachfassanrufe nach dem Webinar. Wie dieselbe Mechanik außerhalb von Veranstaltungen aussieht, steht auf KI-Terminvereinbarung im B2B.
Dürfen Sie Ihre eigenen Webinar-Anmeldungen anrufen?
Rechtsraum und Vorbehalt
Die Kurzfassung: Eine Webinar-Anmeldung ist für sich genommen keine Einwilligung in einen Anruf. In Deutschland verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG bei Werbung „unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine" die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten - und der Wortlaut unterscheidet dabei nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Für ein Mandanten-Webinar ist das besonders wichtig, weil Ihre Liste beides enthält: Privatmandanten und Gewerbetreibende.
Die Bestandskunden-Ausnahme hilft hier nicht. § 7 Abs. 3 UWG beginnt mit den Worten „bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post" - sie ist auf E-Mail gemünzt und erreicht eine Anrufmaschine nie. Eine Anmeldung zu einem Online-Seminar ist in Deutschland deshalb kategorisch keine Einwilligung in einen Anruf, auch nicht bei einem Mandanten, den Sie seit zwanzig Jahren betreuen.
Deshalb ist die ehrliche Form dieses Angebots: Wir fahren das Nachfassen, das Ihr Anmeldeformular erlaubt hat - und wir sagen Ihnen, wenn Ihr Formular es noch nicht erlaubt. Das Formular ist die Leistung und nicht das Kleingedruckte.
- Wir kontaktieren ausschließlich Personen, die sich selbst zum Webinar oder Online-Seminar angemeldet und dabei ausdrücklich in die telefonische Kontaktaufnahme durch ein automatisiertes, KI-gestütztes Anrufsystem eingewilligt haben.
- Die Einwilligung wird im Anmeldeformular gesondert, klar benannt (Werbetreibender, Kanal, Themenbereich) und protokolliert eingeholt. Den Nachweis bewahren wir gemäß § 7a UWG fünf Jahre auf. Die Norm ist ausdrücklich auf Werbung „gegenüber einem Verbraucher" bezogen; wir behandeln sie als Mindeststandard und dokumentieren bei gewerblichen Mandanten genauso.
- Wir rufen mit einer echten, weder unterdrückten noch manipulierten Rufnummer an. § 120 TKG richtet sich an die Anbieter von Telekommunikationsdiensten und verpflichtet sie zur Übermittlung einer echten Rufnummer; unsere Aufstellung ist darauf ausgerichtet, dass das durchgehend eingehalten wird.
- Gespräche werden nur mit Zustimmung der Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet. Ohne Zustimmung ist die Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes nach § 201 StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das ist keine Abwägungsfrage des Datenschutzrechts, sondern Strafrecht.
- Der Agent unterrichtet sachlich, bestätigt und terminiert. Er berät nicht und er verkauft nicht. § 57a StBerG lässt Werbung zu, „soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist" - wir bauen das Skript entlang dieser Schranke und legen es Ihnen vorab vor.
- Ab dem 2. August 2026 weisen wir gemäß Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 zu Beginn des Gesprächs darauf hin, dass es sich um einen KI-Assistenten handelt. Wir tun das schon heute bei jedem Anruf.
- Jeder Widerspruch wird sofort und kanalübergreifend umgesetzt: Die Nummer wird gesperrt und nicht weiter für Werbung verwendet (Art. 21 Abs. 3 DSGVO).
- Bei den Anmeldedaten sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher bleiben Sie, und Ihnen gehört die Antwort auf die Frage, was im Formular tatsächlich stand.
Anmeldung ist nicht gleich Einwilligung
Eine Telefonnummer herzugeben, um an einem Online-Seminar teilzunehmen, ist ein Vorgang der Leistungserbringung und keine Werbe-Einwilligung. Die Einwilligung muss klar getrennt, kanalgenau benannt und nachweisbar sein.
Verschwiegenheit trifft die Liste, nicht nur die Akte
§ 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet zur Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist. Wer auf einer Mandantenliste steht, ist deshalb selbst eine Information. Wir verarbeiten sie als Auftragsverarbeiter und benennen jeden Sub-Auftragsverarbeiter schriftlich.
Ein Widerspruch stoppt alles
Art. 21 Abs. 3 DSGVO ist absolut, ohne Abwägung. Ein am Telefon geäußerter Widerspruch stoppt bei uns auch SMS und E-Mail, weil die Sperrliste kanalübergreifend geführt wird.
Die europäische Grundnorm dahinter ist Artikel 13 Abs. 1 der ePrivacy-Richtlinie, die automatische Anrufsysteme zu Zwecken der Direktwerbung nur gegenüber Personen erlaubt, die zuvor eingewilligt haben. Die Langfassung dieser Frage steht im Beitrag Dürfen wir Webinar-Teilnehmer anrufen? Wir wenden die Regeln des Landes an, in das wir anrufen, nicht die des Landes, aus dem wir anrufen.
Was leistet das nicht?
Dieser Abschnitt ist bewusst länger als der Abschnitt mit den Versprechen. In einer Kategorie, in der fast jede Behauptung eine bloße Behauptung ist, ist der schnellste Weg zur Glaubwürdigkeit, die Grenzen zuerst zu veröffentlichen.
Es ersetzt keine berufsrechtliche Prüfung
Was auf dieser Seite steht, sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung - und schon gar keine berufsrechtliche Auskunft. Für die Frage, wie weit ein Kontakt zu Mandanten und Interessenten nach § 57a StBerG gehen darf, ist Ihre Steuerberaterkammer die Instanz, nicht wir. Wir bauen das System so, dass Sie diese Frage überhaupt beantworten können: Skript vorab, Sequenz schriftlich, jeder Kontakt protokolliert.
Es repariert keinen kalten Traffic
Wenn die Anmeldungen aus einem Publikum kommen, das Ihr Thema nie wollte, richtet das weder eine Erinnerungskette noch ein Anruf. Dieses System arbeitet eine Liste ab, die bereits die Hand gehoben hat - Mandanten, Interessenten, Empfehlungen. Für alles davor ist es das falsche Werkzeug.
Es repariert nicht Ihr Angebot
Mehr von den richtigen Leuten in die Session zu bekommen ändert, wer den Vorschlag hört, nicht ob der Vorschlag überzeugt. Wenn ein Mandanten-Webinar bei denen nicht zieht, die ohnehin dabei sind, retten mehr Teilnehmer es nicht.
Es schlägt die Aufzeichnung nicht
Der meistgenannte Grund für das Fernbleiben ist in den Betreiber-Communities, die wir gelesen haben, nicht Vergesslichkeit, sondern die Aufzeichnung, die ohnehin kommt. Gerade bei Fortbildungsformaten ist das der Normalfall. Dagegen argumentiert kein Anruf an; der einzige Gegenzug, den wir gefunden haben, ist strukturell - die Live-Session als Arbeitssitzung mit Fragerunde anlegen statt als Vortrag.
Wir versprechen Ihnen keine Teilnahmequote
Auf dieser Seite steht keine Zahl als Versprechen, und in einem Angebot wird auch keine stehen. Es existiert keine veröffentlichte Benchmark zur Webinar-Teilnahme, die nach Traffic-Quelle getrennt wäre, und für die deutsche Steuerberatung gibt es überhaupt keinen eigenen Datensatz.
Wir behaupten nicht, dass ein Anruf besser ist als eine SMS
Im besten verfügbaren direkten Vergleich schnitten SMS-Erinnerungen und Telefon-Erinnerungen gleich ab: Risikoverhältnis 0,99, 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,95 bis 1,02, 3 Studien mit 2.509 Teilnehmenden im Cochrane-Review 2013 zu Arztterminen. Wir setzen beides ein, weil sie unterschiedliche Aufgaben haben, nicht weil wir Ihnen zeigen könnten, dass der Anruf gewinnt.
An die SMS-Etappe hängen wir keine Zahl
Die beste gepoolte Evidenz zu Zwei-Wege-SMS ist ein Nullbefund: Risikoverhältnis 1,03, 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,95 bis 1,12, 5 Studien. Der Review nennt für dieselbe Analyse sowohl 6.627 als auch 4.374 Teilnehmende, und sämtliche eingeschlossenen Studien sind in Subsahara-Afrika angesiedelt. Wir nennen den Befund, statt so zu tun, als wäre er anders.
Wir wissen nicht, wie Ihre Angemeldeten darauf reagieren
Offenlegung ist unsere Position, weil Käufer sie verlangen und weil Artikel 50 der KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 gilt. Wir haben aber keinen einzigen veröffentlichten Bericht darüber gefunden, wie Menschen es erleben, einen offengelegten KI-Anruf zu bekommen. Das ist ungetestet, nicht etabliert - und bei einem Mandantenstamm, den Sie seit Jahren betreuen, ist genau das der Grund, klein anzufangen.
Gebaut für terminierte Live-Termine
Evergreen- und Automatik-Formate sind ein anderes Produkt, keine Einstellung. Wenn zwischen Anmeldung und Session oft nur Minuten liegen, hat ein Anruf davor keinen Platz. Sagen Sie im Gespräch, welches Format Sie fahren, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob hier etwas für Sie dabei ist.
Auf dieser Seite steht keine Fallstudie
Hier stehen keine Kanzleinamen, keine Logos, keine Testimonials und keine Kundenergebnisse. Der ehrliche Test ist ein Holdout auf Ihrer eigenen Anmeldeliste: teilen, eine Hälfte laufen lassen, vergleichen. Das ist echt; alles andere ist eine Geschichte.
Für wen in der Steuerberatung ist das gebaut?
Für Kanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, die regelmäßig Mandanten-Webinare veranstalten, für Fortbildungs- und Fachverlagsanbieter, die Online-Seminare für Berufsträger ausschreiben, und für Kanzleigruppen, bei denen die Anmeldeliste eines Termins größer ist als das, was das Sekretariat in drei Tagen abtelefonieren kann. Das gemeinsame Merkmal ist nicht die Kanzleigröße, sondern die Tatsache, dass nach dem Termin niemand die Stunden hat.
Wenn Ihr Engpass nicht die Veranstaltung ist, sondern die Erreichbarkeit im Alltag, ist der KI-Rezeptionist für Kanzleien die passende Seite - das ist die eingehende Leitung und nicht diese ausgehende Nachbereitung. Wenn Sie ohnehin Termine brauchen, macht dasselbe Sprachsystem diese Arbeit auf KI-Terminvereinbarung im B2B und als KI-Vertriebsassistent.
Häufig gestellte Fragen
Gründer und CEO, AInora
Ich baue digitale KI-Administratoren, die den Empfangsaufwand für Dienstleistungsunternehmen in ganz Europa ersetzen. Zuvor habe ich Sprach-KI-Systeme für Zahnkliniken, Hotels und Restaurants entwickelt.
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